Vereins-Handlungsleitfaden

1. Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“ erklärt und  in der Sitzung vom 04.01.2022 beschlossen, das Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Verein in seinen Grundsätzen und ggf. in der Satzung mit aufzunehmen.

2. Wir, der Vorstand und die Abteilungsleitungen, sind uns unserer Verantwortung bewusst. Der Vorsitzende beziehungsweise sein Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.

3. Die jeweiligen Vereinsebenen – Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.

4. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren mit der Unterzeichnung des anliegenden Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Unterzeichnug ist verbindlich siehe Vorlage Ehrenkodex).

5. Alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind (sowie Platzwartinnen, Platzwarte, Hausmeisterinnen und Hausmeister ) müssen in einem 5-jährigen Rhythmus  ein „erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.

Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde hält der Vorstand bereit.

6. Daneben unterzeichnet der Mitarbeiter eine Erklärung, dass zur Zeit keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Sachen sexualisierter Gewalt gegen sie anhängig sind beziehungsweise sie umgehend Mitteilung machen, wenn ein solches Strafverfahren eingeleitet wurde.

7. Die Dokumentation der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses  erfolgt im Verein. Die Vertraulichkeit wird zugesichert! 

8. Vanessa Schweda u. Eckhard Reckers sind Ansprechpartner in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport stehen dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung.

Sie sind entsprechend fortgebildet und unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten sind sie zu kontaktieren.

9. Der Kontakt zur Fachberatungsstelle ist hergestellt. Die Fachstelle ist bei konkreten Vorfällen von den Ansprechpartnern einzubeziehen.

10. Eine „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (§ 72a Abs. 4 SGB VIII)“ zwischen der Stadt Aachen und der Arminia soll getroffen werden.

Von admin

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