Der Vorstand und die Abteilungsleitungen haben in der Sitzung vom 04.01.2022 beschlossen, das Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in unserem Verein aufzunehmen.
Wir haben daher folgende Vereinbarungen getroffen:
Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“ erklärt und wird die heute vereinbarten Maßnahmen nachhaltig voranbringen. | |
Der Verein wird aus diesem Grunde die Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unterzeichnen | |
Wir, der Vorstand und die Abteilungsleitungen, sind uns unserer Verantwortung bewusst. Der 1. Vorsitzende beziehungsweise sein Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen. | |
Die jeweiligen Vereinsebenen – Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter – nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird | |
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren mit der Unterzeichnung des anliegenden Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Rücksendung an die Geschäftsstelle wird als Zeichen der Solidarität in unserem Verein gewertet und ist verbindlich. | |
Alle haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind,sowie Platzwartinnen, Platzwarte, Hausmeisterinnen und Hausmeister, müssen in einem 5-jährigen Rhythmus (Empfehlung) ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen. | |
Die Dokumentation der Vorlage erfolgt durch den Vorsitzenden des Gesamtvereins, Die Vertraulichkeit wird zugesichert! Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde hält die Geschäftsstelle bereit. | |
2 Personen stehen als Ansprechpartner in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Sie sind entsprechend fortgebildet und unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten sind sie zu kontaktieren. | |
Der Verein wird mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen aller Bereiche des Vereines, Regeln zum gegenseitigen Umgang erarbeiten, diese bekanntgeben und erörtern. | |
Wir stellen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e. V. im Projekt „Schweigen schützt die Falschen! – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“ sicher. Diese Fortbildungen können mit 8 beziehungsweise 4 Lehreinheiten zur Verlängerung der Trainerlizenz angerechnet werden. Die Termine werden veröffentlicht. | |
Wir und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet. | |
Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen. | |
Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen. | |
Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck). | |
Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben. | |
Eine Ansprache des „Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen. | |
Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen. | |
Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden grundsätzlich keine Form der Gewalt, insbesondere der sexualisierten Gewalt, in unserem Verein! | |
Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den Ansprechpartnern (siehe Punkt 8) unseres Vereines. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind. | |
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Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand beziehungsweise den Pressebeauftragten unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtigen. |
Der Kontakt zur Fachberatungsstelle ist hergestellt. |