Für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, ist in einem 5-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis“ gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vom Verein vorgeschrieben.

Das Antragsverfahren ist nachfolgend beschrieben. 

Das erweiterte Führungszeugnis muss persönlich auf dem Gemeindeamt beantragt werden und wird dem Antragsteller per Post nach Hause zugestellt.

  1. Den Antrag für die kostenlose Ausstellung vom Gemeindeamt erhält man auf Nachfrage ausgefüllt vom Verein durch seinen Trainer oder von einem Vorstandsmitglied.
  2. Der Antrag wird dann vom Antragsteller persönlich im zuständigen Gemeideamt abgegeben.
  3. Nach einigen Tagen erhält der Antragsteller das Führungszeugnis per Post nach Hause zugestellt.
  4. Der Antragsteller legt das Führungszeugnis dem Vorsitzenden Johannes Kaußen zur Einsichtnahme vor. Dieser Vorgang wird vom Verein protokolliert. Das Führungszeugnis ist persönliches Eigentum und verbleibt beim Antragsteller.

Der Antrag ist auf diesem Wege für den Antragsteller kostenlos.

Von admin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert